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Darum sollten Sie Ihre VL in einen ETF-Sparplan anlegen

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ETF-Aktion vom 01.01.2024 bis 28.03.2024:
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Lesen Sie hier die ausführlichen Aktionsbedingungen.

Wie hoch ist Ihr VL-Anspruch?

Berechnen Sie unverbindlich die voraussichtliche Höhe Ihres VL-Anspruchs.

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Die Höhe Ihres VL-Anspruchs hängt nicht von der Höhe Ihres Gehalts ab. Die Leistungen stehen vielen angestellten Arbeitnehmern zu. Sie unterscheiden sich je nach Branche und Region und liegen zwischen 6,65 Euro und 40 Euro monatlich. Die genaue Höhe wird meist über Tarifverträge, Arbeitsverträge oder durch den Arbeitgeber individuell geregelt. Falls Sie sich bezüglich Ihres Anspruchs unsicher sind, fragen Sie doch direkt in Ihrem Betrieb nach.

Mit den Sparraten von bis zu 40 Euro vom Arbeitgeber kann – auch ohne eigene finanzielle Aufwendungen – in nur 7 Jahren ein vierstelliger Betrag angespart werden. Mit den kleinen Sparraten haben Sie in 6 Jahren 2.880 Euro angespart, in 30 Jahren 14.400 Euro – die Rendite noch nicht mit eingerechnet.

Bei einer angenommenen Rendite von 8 % summiert sich das Vermögen, über das Sie dann frei verfügen können, in 30 Jahren auf mehr als 56.000 Euro. Die Rendite von 8 % entspricht der gemittelten Rendite des MSCI World seit 1970. Bitte beachten Sie, dass die in der Vergangenheit erzielten Ertragswerte keine Garantie für zukünftige Erträge darstellen.

VL-Sparen Wertentwicklung

Quelle: Eigene Berechnung. Tatsächliche Ergebnisse können sowohl höher als auch niedriger ausfallen. Mögliche Kosten wie Ausgabeaufschlag, Dynamisierungen, steuerliche Aspekte oder Depotkosten wurden nicht berücksichtigt. Gebühren und Entgelte können den Wertzuwachs erheblich reduzieren und das überproportional bei längerer Laufzeit.

Preise auf einen Blick

VL-Sparen Preise
  • VL-Vertragsentgelt: 10 Euro pro Jahr
  • ETF-Transaktionsentgelt : 0,20 % des Transaktionsvolumens

Beispielrechnung:
Bei einer Sparrate von 40 Euro monatlich, fallen jeweils Transaktionsentgelte von 8 Cent im Monat an. Sie kaufen also pro Monat Fondsanteile im Wert von 39,92 Euro.

Im Jahr können daher bei einer Sparrate von 40 Euro pro Monat 0,96 Euro Transaktionsentgelte und 10 Euro VL-Vertragsentgelt anfallen, also insgesamt 10,96 Euro pro Jahr.

Es gelten die Bestimmungen des Preis- und Leistungsverzeichnisses.

VL-Sparen mit ETFs

ETFs = Einfach, Transparent, Fair

Viele Anleger sind auf der Suche nach möglichen Anlageformen:
ETFs können eine gute Wahl für Ihren Vermögensaufbau sein.

Vorteile von ETFs (Exchange Traded Funds)

  • Einfach: Risikostreuung durch das Investieren in ganze Märkte und nicht nur in einzelne Unternehmen
  • Transparent: Anlagestrategie orientiert sich am jeweiligen Index und ist jederzeit bekannt
  • Fair: Geringe laufende Kosten

Fünf ETFs zur Auswahl

ETFs im Überblick

Um Ihnen die Auswahl zu erleichtern, haben wir fünf verschiedene ETFs auf bekannte und etablierte Aktienindizes ausgewählt.

Bei der ETF-Auswahl haben wir Kriterien wie VL-Zulagenberechtigung und Abbildungsmethode (physisch replizierend ) sowie die Höhe des Fondsvolumens (größer 100 Millionen Euro) zugrunde gelegt.

Ihr gesuchter ETF ist nicht dabei? Selbstverständlich können Sie aus dem gesamten Fondsspektrum wählen. Klicken Sie dazu hier.


Die ETFs auf einen Blick:

ETFWKNBeschreibung
iShares Core MSCI World - USDA0RPWHMit dem MSCI World Index investieren Sie in derzeit rund 1.500 Unternehmen aus 23 Industriestaaten weltweit.
iShares Core DAX (DE) - EUR593393Mit dem Core DAX investieren Sie in die 40 größten und am häufigsten gehandelten deutschen Unternehmen, die an der Frankfurter Börse notiert sind.
iShares STOXX Europe 600 (DE) - EUR263530Mit dem STOXX Europe 600 investieren Sie in die 600 größten Unternehmen aus 18 europäischen Ländern.
iShares Dow Jones Global Titans 50 (DE) - EUR 628938Mit dem Dow Jones Global Titans 50 investieren Sie in 50 führende multinationale Unternehmen aus dem Dow Jones Index.
iShares MSCI Emerging Markets - USD A0HGWCMit dem MSCI Emerging Markets investieren Sie derzeit über 1.300 Unternehmen aus 24 Schwellenländern weltweit.

Einfach erklärt: VL-Sparen mit ETFs

Erfahren Sie im 2-minütigen Video alles rund um das VL-Sparen mit ETFs und wie einfach Sie bei „Deutschland spart VL“ mitsparen können. Jetzt „Play-Button“ klicken und informieren.

Chancen & Risiken

Das sollten Sie bei der Anlage mit Wertpapieren wissen.

Chancen:

Grundsätzlich bieten alle Wertpapiere Chancen auf markt-, branchen- und unternehmensbedingte Kurssteigerungen. ETFs verzichten auf ein aktives Fondsmanagement. Die Verwaltungskosten eines ETFs sind in der Regel niedrig, sodass positive Marktentwicklungen sich auch in der Wertentwicklung der ETF-Anlage widerspiegeln können.

Risiken:

Bei der Anlage in ETFs ist ein mögliches Risiko zwar gestreut, dennoch unterliegen die Vermögenswerte in Ihrem Depot auch bestimmten Risiken. Diese Risiken können einzeln und kumuliert auftreten. Die nachstehenden Beschreibungen fassen zusammen, was Sie als Anleger über diese Risiken wissen sollten:

Der Preis von Anteilen an ETFs wird durch den Wert der im ETF befindlichen Vermögenswerte bestimmt. Diese unterliegen aufgrund von Marktschwankungen Risiken.

Die nachstehenden Beschreibungen fassen zusammen, was Sie über diese Risiken wissen sollten.

  • Kursschwankungs- und Kursverlustrisiko
  • Bonitäts- und Emittentenrisiko
  • Wechselkursrisiko
  • Zinsänderungsrisiko

Spezielle Risiken bei börsengehandelten Indexfonds, sogenannten Exchange Traded Funds (ETFs):

  • Kontrahentenrisiko aus dem Einsatz von Derivaten   
  • Einsatz von Terminkontrakten   
  • Liquiditätsrisiko    
  • Replikationsrisiko 

Flexible Altersvorsorge mit VL-Sparen

Mit einem VL-Fondssparplan haben Sie die Möglichkeit, einen Grundstock für Ihre Altersvorsorge zu bilden. Je früher Sie mit dem Sparen starten, desto besser sind Sie im Alter abgesichert. Es macht einen großen Unterschied, ob Sie 15 Jahre oder 30 Jahre ansparen. 

Altersvorsorge mit VL-Sparen

Wer beispielsweise über 30 Jahre monatlich 40 Euro in einen ETF-Sparplan auf den ETF „MSCI World“ investiert hätte, könnte sich bei einer andauernden Wertentwicklung von 8 % nach Ende der Ansparphase über mehr als 56.000 Euro freuen. Die Rendite von 8 % entspricht der gemittelten Rendite des MSCI World seit 1970.

So funktioniert´s

FAQ & Wissen

Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen und Wissenswertes rund um das VL-Sparen mit einem Fondssparplan.

Vermögenswirksame Leistungen sind freiwillige Geldleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Wie der Name schon verrät, sollen sie zur Vermögensbildung beitragen und werden zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt (arbeitsrechtlich sind sie Bestandteil des Lohns oder Gehalts).

Je nach Tarifvertrag, betrieblicher Vereinbarung oder Arbeitsvertrag beteiligt sich der Arbeitgeber an einer der VL-Anlageformen wie z. B. einem Fondssparplan mit einer Sparrate von bis zu 40 Euro monatlich und maximal 480 Euro im Jahr. Es lohnt sich also, beim Arbeitgeber nach Vermögenswirksamen Leistungen zu fragen.

 

Der Anspruch auf VL ist meist im Tarifvertrag bzw. auf Betriebsebene geregelt oder im Arbeitsvertrag individuell festgelegt. Zahlreiche Arbeitnehmer und auch Auszubildende sowie Beamte, Richter, Soldaten haben Anspruch auf VL. Teilzeitbeschäftigte erhalten VL, wenn auch oft nur anteilig. Berufseinsteiger haben häufig erst nach ihrer Probezeit einen Anspruch auf VL. Ihren persönlichen VL-Anspruch erfahren Sie direkt von Ihrem Arbeitgeber.

Die Laufzeit eines VL-Sparplans beträgt insgesamt sieben Jahre. Sechs Jahre wird in den Vertrag eingezahlt (Ansparphase), daraufhin folgt maximal ein Jahr, in dem der Vertrag ruhen muss (Ruhephase). Im Anschluss können Sie frei über das Geld verfügen und den Zeitpunkt der Auszahlung selbst bestimmen.

Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, ob VL gezahlt werden. Die genaue Höhe der Zahlung ist häufig im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt und beträgt im Jahr bestenfalls 480 Euro. Falls der Ihnen zustehende Betrag geringer ist, können Sie die Sparrate auch selbst bis zu diesem Betrag aufstocken.

Der Staat fördert VL-Fondssparpläne unter bestimmten Voraussetzungen mit der Arbeitnehmersparzulage, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen nicht höher als 20.000 Euro bei Ledigen und 40.000 Euro bei Ehepaaren ist. Die Zulage beträgt 20 %, maximal 80 Euro im Jahr. Wenn Sie beispielsweise 480 Euro pro Jahr einzahlen, gibt Ihnen der Staat 80 Euro dazu.

Folgende Entgelte werden fällig:

  • VL-Vertragsentgelt: 10 Euro pro Jahr
  • ETF-Transaktionsentgelt: 0,20 % des Transaktionsvolumens

Beispielrechnung:

Bei einer Sparrate von 40 Euro monatlich, fallen jeweils Transaktionsentgelte von 8 Cent im Monat an. Sie kaufen also pro Monat Fondsanteile im Wert von 39,92 Euro.

Im Jahr können daher bei einer Sparrate von 40 Euro pro Monat 0,96 Euro Transaktionsentgelte und 10 Euro VL-Vertragsentgelt anfallen, also insgesamt 10,96 Euro pro Jahr.

Es gelten die Bestimmungen des Preis- und Leistungsverzeichnisses.

  • Geld vom Arbeitgeber, falls vereinbart: max. 40 Euro monatlich
  • Zuschuss vom Staat: 20 % staatliche Förderung durch Arbeitnehmersparzulage möglich
  • Anlagedauer: Nach 7 Jahren frei über das Vermögen verfügen

Werden Sie aktiv und sichern Sie sich das Geldgeschenk vom Arbeitgeber, denn Arbeitnehmer müssen sich selbst um einen Sparvertrag und die Anlage von Vermögenswirksamen Leistungen kümmern. Sobald Sie einen Fondssparplan abgeschlossen haben, bekommen Sie eine Bescheinigung von uns, die Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen. Daraufhin überweist Ihr Arbeitgeber die VL-Zahlung; für das Geld werden ETF-Anteile für Ihren Fondssparplan gekauft.

Nein, grundsätzlich nicht. Es ist aber durchaus möglich, dass Sie den Betrag bis zu 40 Euro monatlich selbst aufstocken, falls Ihr Arbeitgeber weniger zahlt. Falls Sie sich entscheiden, die Rate selbst aufzustocken, wird dieser Betrag ebenfalls direkt vom Gehalt einbehalten und auf Ihren Fondssparplan überwiesen. Über Ihr Guthaben werden Sie von uns jährlich informiert. Den Überblick behalten Sie auch über das Online-Banking.

Vermögenswirksame Leistungen sind arbeitsrechtlich als Bestandteil des Lohns oder Gehalts zu qualifizieren, auch wenn der Betrag zusätzlich zum Arbeitsentgelt gezahlt wird.

Um Ihnen die Auswahl zu erleichtern, haben wir fünf verschiedene ETFs auf bekannte und etablierte Aktienindizes ausgewählt. Bei der ETF-Auswahl haben wir Kriterien wie VL-Zulagenberechtigung und Abbildungsmethode sowie die Höhe des Fondsvolumens (größer 100 Millionen Euro) zugrunde gelegt.

Darüber hinaus steht Ihnen auch unsere Fondssuche zur Verfügung. Hier können Sie nach vielen Kriterien filtern und den passenden ETF für Ihre VL-Anlage finden.

In wenigen Schritten können Sie Ihren VL-Fondssparplan einrichten. Klicken Sie dafür einfach rechts auf den Button „Jetzt VL-Sparen“ und folgen Sie den Hinweisen im Online-Dialog.

Sobald Sie Ihren VL-Fondssparplan eröffnet haben, ist der Vorgang für Sie erst einmal abgeschlossen. Wir senden Ihnen innerhalb weniger Tage eine Bescheinigung über die Eröffnung des Depots mit VL-Sparplan per Post zu. Diese ergänzen Sie mit Ihren Zahlungshinweisen und legen sie unterschrieben Ihrem Arbeitgeber vor. Ihr Arbeitgeber überweist den VL-Betrag gemäß der angegebenen Zahlungshinweise.

Die Leistungen werden direkt vom Arbeitgeber zum Kauf von ETF-Anteilen für Ihren Fondssparplan überwiesen. Sofern Sie sich entscheiden, die Rate selbst aufzustocken, wird der Betrag ebenfalls vom Gehalt einbehalten und direkt zum Kauf von ETF-Anteilen für Ihren Fondssparplan überwiesen. Über das Online-Banking können Sie jederzeit die Entwicklung Ihres VL-Fondssparplans beobachten.

Die gesetzliche Laufzeit eines VL-Fondssparplans beträgt sieben Jahre. Eingezahlt werden die Vermögenswirksamen Leistungen sechs Jahre. Anschließend ruht Ihr angespartes Guthaben für maximal ein Jahr. Für den Fall, dass Sie zulagenberechtigt sind, können Sie die staatliche Förderung (Arbeitnehmersparzulage) zusammen mit Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung beantragen. Das Finanzamt zahlt daraufhin die Zulage nach Ablauf der Sperrfrist (im 7. Jahr) in Ihren Fondssparplan ein.

Die Vertragslaufzeit für Ihren VL-Sparplan beträgt maximal sieben Jahre (Sperrfrist). Davon werden sechs Jahre lang die Sparbeträge in den VL-Vertrag eingezahlt (Einzahlungsfrist). Als Vertragsbeginn gilt der Bankarbeitstag, an dem die erste Sparrate von Ihrem Arbeitgeber zugunsten Ihres VL-Sparplans eingeht. Im Anschluss daran ruht der Vertrag maximal ein Jahr. Er wird am 1. Januar des darauffolgenden Jahres „frei“, das heißt, für Sie verfügbar. Für später eingezahlte Vermögenswirksame Leistungen beginnt die Sperrfrist separat von neuem zu laufen.

Beispielrechnung:
Ihre erste Einzahlung geht am 01.12.2022 bei uns ein.
Die Sperrfrist beginnt daher am 01.01.2022 (rückwirkend).
Das Ende der Sperrfrist ist am 31.12.2028 (nach 6 Jahren und 1 Monaten)

Wenn Ihr Arbeitgeber für ein volles Kalenderjahr keine Zahlungen leistet und die Erträge nicht wieder angelegt werden, gilt Ihr VL-Vertrag als unterbrochen. Für die nach Vertragsunterbrechung eingehenden Zahlungen beginnt die Sperrfrist neu zu laufen.

Nehmen Sie direkt mit uns Kontakt auf und wir senden Ihnen in Kürze eine neue Arbeitgeberbescheinigung per Post zu, die Sie dann Ihrem neuen Arbeitgeber vorlegen können.

Nach Ablauf der 7 Jahre (Sperrfrist) werden die Fondsanteile als „freie“ Anteile in Ihrem Depot verwahrt. Sie können die Anteile in Ihrem Depot belassen und als Grundlage für Ihren weiteren Vermögensaufbau nutzen. Zahlt Ihr Arbeitgeber weiterhin in Ihren Fondssparplan ein, unterliegen nur die neu erworbenen Fondsanteile der gesetzlichen Sperrfrist.

Sie müssen nicht weiter tätig werden. Sobald nach Ablauf der Einzahlungsfrist weiterhin Vermögenswirksame Leistungen (VL) Ihres Arbeitgebers eingehen, unterliegen nur die neu erworbenen Fondsanteile der gesetzlichen Sperrfrist.

Der Staat fördert VL-Fondssparpläne durch die sogenannte Arbeitnehmersparzulage. Arbeitnehmer (einschließlich Heimarbeitnehmer) sowie Auszubildende, Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, die VL-Leistungen erhalten, können förderberechtigt sein.

Um die Förderung vom Staat zu erhalten, muss im Falle eines Fondssparplans das zu versteuernde Einkommen der oben genannten Personengruppen unterhalb folgender Grenzen liegen: 40.000 Euro bei Ledigen, 80.000 Euro bei Ehepaaren.

Egal ob Sie zulagenberechtigt sind oder nicht – mit einem VL-Fondssparplan können Sie einen zusätzlichen Grundstock zu Ihrer privaten Altersvorsorge bilden.

Die staatliche Förderprämie liegt bei 20 % der jährlichen VL-Einzahlungen in einen Fondssparplan. Bis zu maximal 400 Euro pro Jahr werden staatlich gefördert, d. h., Sie erhalten vom Staat eine Prämie von bis zu 80 Euro im Jahr.

Mit der jährlichen Steuererklärung beim Finanzamt wird die Arbeitnehmersparzulage beantragt.

Das Sparen mit Vermögenswirksamen Leistungen läuft bei Bausparverträgen und Fondssparplänen grundsätzlich über sieben Jahre (Sperrfrist). Kündigen Sie innerhalb der siebenjährigen Sperrfrist, so verlieren Sie die Ansprüche auf die staatliche Bezuschussung. Nach Ablauf der Sperrfrist überweist der Staat die Sparzulage zum Sparvertrag für die förderungsberechtigten Jahre.

ETFs sind Fonds, die wie Aktien über die Börse gehandelt werden und das Ziel verfolgen, die Wertentwicklung eines bestimmten Index möglichst exakt nachzubilden. Bekannte Indizes sind z. B. der DAX oder der MSCI World. Über den MSCI World Index ist es Ihnen beispielsweise möglich, weltweit in die größten Aktiengesellschaften zu investieren. Über den Index sind Sie so indirekt an der Entwicklung von Unternehmen wie z. B. Apple oder Microsoft beteiligt. Infolgedessen reduziert sich auch das Risiko, falls es für ein einzelnes Unternehmen einmal nicht so gut läuft. Wie bei allen Anlagen ist Ihr Vermögen bei einer Investition in ETFs jedoch Risiken ausgesetzt.

Mit einem Fondssparplan kaufen Sie regelmäßig (z. B. monatlich) Anteile an einem Fonds in Höhe der festgelegten Rate (z. B. 40 Euro). Somit investieren Sie über den Fonds indirekt in eine Vielzahl von Wertpapieren, wodurch sich auch das Risiko verteilt. Fondssparpläne zeichnen sich im Vergleich zu anderen Geldanlagen (z. B. Banksparplan, Bausparvertrag) durch höhere Ertragschancen aus, jedoch sind diese auch mit einem höheren Risiko verbunden.

Ein Fondssparplan eignet sich besonders für eine langfristige Vermögensanlage. Dabei spielt es keine Rolle, wie viel Geld Sie regelmäßig investieren. Ein auf lange Sicht angelegter Fondssparplan lohnt sich oft schon ab kleinen Beträgen.

Der Anlagezeitraum wird durch das Fünfte Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) geregelt. Demzufolge dürfen Sie grundsätzlich innerhalb von sieben Jahren nicht über die Vermögenswirksamen Leistungen verfügen, ohne den Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage zu verlieren.

Nach Ablauf der 7 Jahre (Sperrfrist) werden die Fondsanteile als „freie“ Anteile in Ihrem Depot verwahrt. Sie können die Anteile in Ihrem Depot belassen und als Grundlage für Ihren weiteren Vermögensaufbau nutzen.

Wenn Sie einen Folgevertrag abschließen oder sich durch weitere Zahlungen Ihres Arbeitgebers ein Folgevertrag aktiviert hat, unterliegen lediglich die im Rahmen des Folgevertrags neu angelegten Anteile der gesetzlichen Sperrfrist.

Chancen:

Grundsätzlich bieten alle Wertpapiere Chancen auf markt-, branchen- und unternehmensbedingte Kurssteigerungen. ETFs verzichten auf ein aktives Fondsmanagement. Die Verwaltungskosten eines ETFs sind in der Regel niedrig, so dass positive Marktentwicklungen sich auch in der Wertentwicklung der ETF-Anlage widerspiegeln können.

Risiken:

Bei der Anlage in ETFs ist ein mögliches Risiko zwar gestreut, dennoch unterliegen die Vermögenswerte in Ihrem Depot auch bestimmten Risiken. Diese Risiken können einzeln und kumuliert auftreten. Die nachstehenden Beschreibungen fassen zusammen, was Sie als Anleger über diese Risiken wissen sollten:

Der Preis von Anteilen an ETFs wird durch den Wert der im ETF befindlichen Vermögenswerte bestimmt. Diese unterliegen aufgrund von Marktschwankungen Risiken.

  • Kursschwankungs- und Kursverlustrisiko
  • Bonitäts- und Emittentenrisiko
  • Wechselkursrisiko
  • Zinsänderungsrisiko

Besondere Risiken bei börsengehandelten Indexfonds, sogenannten Exchange Traded Funds (ETFs):

  • Kontrahentenrisiko aus dem Einsatz von Derivaten 
  • Einsatz von Terminkontrakten 
  • Liquiditätsrisiko 
  • Replikationsrisiko 

Für den Kauf von Fondsanteilen benötigen Sie grundsätzlich ein Depot, um die erworbenen Fondsanteile zu verwahren.

Bei der digitalen Depoteröffnung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, das Depot vollständig online zu eröffnen. Also ganz ohne Papier und Unterschrift. Ihre Identitätsbestätigung erfolgt mittels Video-Ident über unseren Partner IDnow. Für die Legitimation benötigen Sie einen Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) sowie ein Smartphone, Tablet oder einen PC mit Webcam und Mikrofon.

Die Legitimation können Sie auch jederzeit zu einem späteren Zeitpunkt durchführen. Die Vorgangsnummer dafür schicken wir Ihnen per E-Mail mit den Vertragsunterlagen zu. Für den Fall, dass Sie doch lieber auf die Papiervariante zurückgreifen wollen, ist das natürlich jederzeit möglich.

Bei der klassischen papierhaften Depoteröffnung mittels Post-Ident drucken Sie bitte am Ende der Eröffnung die Antragsunterlagen aus. Unterschreiben Sie an den gekennzeichneten Stellen und gehen Sie mit den Depoteröffnungsunterlagen zu einer Filiale der Deutschen Post und lassen Sie Ihre Identität per Ausweisdokument bestätigen. Die Post übernimmt die Versendung des Post-Ident-Formulars zusammen mit den Depoteröffnungsunterlagen an uns.

Durch Ihre Anregungen und Ihre Kritik geben Sie uns die Möglichkeit, unsere Prozesse und Produkte sowie unseren Service kontinuierlich zu überprüfen und zu verbessern.

 

Sie sind unzufrieden mit uns? Geben Sie Ihre Anregungen und Kritik an uns weiter!

Unser Ziel ist es, Ihnen stets einen exzellenten Service zu bieten. Damit uns das auch zukünftig gelingt, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen.

Unter der nächsten Frage „Wie kann ich eine Beschwerde für mein Investmentdepot aufgeben?“ können Sie direkt Ihre Anregungen und Kritik an uns weiterleiten.

Sie haben Ihr Anliegen weitergeleitet, was passiert nun?

Wir werden Ihr Anliegen zeitnah (in der Regel innerhalb von zehn Arbeitstagen) beantworten.

Sie können davon ausgehen, dass jede eingereichte Beschwerde von unseren Spezialisten individuell geprüft, recherchiert und beantwortet wird. Zusätzlich stellen wir sicher, dass alle Beschwerden kontinuierlich analysiert werden, um zu gewährleisten, dass wiederholt auftretende oder systematische Probleme festgestellt und behoben werden.

Sollte es uns einmal nicht möglich sein, Ihnen eine Antwort innerhalb von zehn Arbeitstagen zu liefern, erhalten Sie von uns selbstverständlich einen Zwischenbescheid, mit welchem wir Sie über die Gründe der Verzögerung und die voraussichtliche Bearbeitungsdauer informieren werden. 

Beschwerden in Bezug auf Ihre Rechte und Pflichten als Zahlungsdienstnutzer nach §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) werden wir grundsätzlich innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Eingang der Beschwerde beantworten. Können wir ausnahmsweise nicht innerhalb der 15 Arbeitstage antworten, erhalten Sie von uns einen Zwischenbescheid und spätestens 35 Arbeitstage nach Eingang Ihrer Beschwerde eine abschließende Antwort.

 

In unserer abschließenden Antwort werden wir Ihnen das Ergebnis unserer Prüfung mitteilen. Können wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht vollständig nachkommen, werden wir Ihnen unseren Standpunkt erläutern.

 

Um Ihr Anliegen optimal und ohne zeitliche Verzögerungen bearbeiten zu können, benötigen wir von Ihnen folgende Informationen: 

  • Ihre persönlichen Kundendaten (Vor- und Nachname, Anschrift, Geburtsdatum) sowie Ihre Depot-/ Kontonummer
  • Eine möglichst konkrete Schilderung des Sachverhalts (Was ist passiert? Was hat zu Ihrer Verärgerung geführt? Was erwarten Sie von uns?)
  • Bei Anliegen im Zusammenhang mit einer Anlageberatung: Name des Beraters und Zeitpunkt der Beratung
  • Ihre aktuellen Kontaktdaten (Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) unter denen wir Sie am besten erreichen können, um etwaige Rückfragen zu klären.

 

Teilen Sie uns Ihre Beschwerde hier mit.

Ab und zu kommt es leider vor, dass wir Ihnen keine für Sie zufriedenstellende Lösung bieten können. In diesen Fällen haben Sie die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anliegen an folgende Stellen zu wenden:

  • Ombudsmann der privaten Banken
    Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken 
    Postfach 04 03 07, 10062 Berlin

    Telefon: +49 30 16 63 31 66
    Telefax: +49 30 16 63 31 69
    E-Mail: schlichtung@bdb.de
  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
    Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
    und
    Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt am Main  
  • Europäische Zentralbank
    Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main 
  • Europäische Online-Streitbeilegungsplattform:
    Die Europäische Kommission hat unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen.

Ferner besteht auch die Möglichkeit, eine zivilrechtliche Klage einzureichen. 

Über uns

Deutschland spart VL ist eine Initiative von finvesto – dem Spezialisten für die Vermögensanlage mit Fonds und ETFs. finvesto ist eine Marke der FNZ Bank und damit ein Teil der FNZ Group. Als eine der führenden B2B-Direktbanken verwaltet die FNZ Bank derzeit ein Kundenvermögen von rund 60 Milliarden Euro (AuA) und hat über eine Million Kunden.

finvesto ist als einer der wenigen Anbieter für die Anlage vermögenswirksamer Leistungen in einen ETF-Sparplan etabliert.